DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf
dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
1. gegen den Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1
zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates