DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Mongolei auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

1.   gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2003 12 18

Christoph Hagen            Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates