DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der
Regierung der Republik Kuba zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur
Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und
vom Vermögen samt Protokoll
1. gegen den Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1
zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates