DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Abkommen zwischen der
Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Demokratischen
Volksrepublik Algerien über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen
1. gegen den Beschluss
des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1
zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates