DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzen­züchtungen vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991

1.   gegen den vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2.   gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 18

Christoph Hagen             Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates