DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen
vom 2. Dezember 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober
1978 und am 19. März 1991
1. gegen den
vorliegenden Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. gegen den Beschluss
des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den
gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates