Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 4. Dezember 2003
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung der Republik
Österreich wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen
zu erfüllen.
3. Die
Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den
Mutterschutz wird zur Kenntnis genommen.
Rainer
Wimmer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident