Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 4. Dezember 2003

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Erklärung der Republik Österreich wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.       Die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz wird zur Kenntnis genommen.

 

Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident