DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 4. Dezember
2003 betreffend ein Übereinkommen (Nr. 183) über die Neufassung des
Übereinkommens über den Mutterschutz (Neufassung) samt Erklärung der Republik
Österreich sowie die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die Neufassung der
Empfehlung betreffend den Mutterschutz
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem gegenständlichen Beschluss des
Nationalrates betreffend Übereinkommen (Nr. 183) gemäß Artikel 50 Absatz 1
zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen,
3. gegen den
Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den gegenständlichen Staatsvertrag
durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
4. Die Empfehlung (Nr. 191) betreffend die
Neufassung der Empfehlung betreffend den Mutterschutz zur Kenntnis zu nehmen.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates