DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung
für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz)
erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und
das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundesgesetz, mit dem
Überschreitungen von Ausgabenansätzen der Anlage I des Bundesfinanzgesetzes
2003 bewilligt werden (Budgetüberschreitungsgesetz 2003 - BÜG 2003), erlassen
wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird,
das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu
Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert
wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003) – soweit
dieser dem Einspruchsrecht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu
erheben.
Wien, 2003 12 18
Christoph
Hagen Hans
Ager
Schriftführung Präsident des Bundesrates