DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 3. Dezember 2003 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Nationalstiftung für Forschung, Technologie und Entwicklung (FTE-Nationalstiftungsgesetz) erlassen wird, das Einkommensteuergesetz 1988, das Bundesfinanzgesetz 2003 und das Bundesfinanzgesetz 2004 geändert werden, ein Bundes­gesetz, mit dem Überschreitungen von Ausgabenansätzen der An­lage I des Bundesfinanzgesetzes 2003 bewilligt werden (Budgetüber­schreitungs­gesetz 2003 - BÜG 2003), erlassen wird, das ERP-Fonds-Gesetz und das Ausländerbeschäftigungsgesetz geändert wird, das Bundesgesetz über die vorübergehende sachliche Immunität von Leihgaben zu Ausstellungen der Bundesmuseen erlassen wird sowie das ASFINAG-Gesetz geändert wird (Wachstums- und Standortgesetz 2003) – soweit dieser dem Einspruchs­recht des Bundesrates unterliegt – keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2003 12 18

Christoph Hagen             Hans Ager

         Schriftführung Präsident des Bundesrates