DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland im Grenzabschnitt "Salzach", in den Sektionen I und II des Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des Grenzabschnitts "Innwinkel", keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker  Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates