DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über den Verlauf der
Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland im Grenzabschnitt "Salzach", in den Sektionen I und II des
Grenzabschnitts "Scheibelberg-Bodensee" sowie in Teilen des
Grenzabschnitts "Innwinkel", keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates