Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 28. Jänner 2004

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anlagen, dessen Ziffern 1 und 2 in Abschnitt II verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

 

Mag.Dr. Josef Trinkl              Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident