DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des
Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik
Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte
Strem), keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates