DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Bundesverfassungsgesetz über Änderungen des Verlaufes der Staatsgrenze zwischen der Republik Österreich und der Republik Ungarn in den Unterabschnitten C II und C IV (regulierte Pinka und regulierte Strem), keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker  Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates