DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik
Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme
von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller
Schützenvereinigungen und Sportschützen keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates