DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 28. Jänner 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland über die gegenseitige Anerkennung von Dokumenten für die Mitnahme von Schusswaffen und Munition durch Angehörige traditioneller Schützenvereinigungen und Sportschützen keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker  Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates