DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates