DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz über den Schutz der persönlichen
Freiheit während des Aufenthalts in Heimen und anderen Pflege- und
Betreuungseinrichtungen (Heimaufenthaltsgesetz - HeimAufG) keinen Einspruch zu
erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates