DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend die
Kündigung des Übereinkommens über die behördliche Zuständigkeit, das
anzuwendende Recht und die Anerkennung von Entscheidungen auf dem Gebiet der
Annahme an Kindesstatt keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates