DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein E-Government-Gesetz erlassen wird sowie das Allgemeine Verwaltungs­verfahrensgesetz 1991, das Zustellgesetz, das Gebührengesetz 1957, das Melde­gesetz 1991 und das Vereinsgesetz 2002 geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 02 13

                 Johanna Schicker  Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates