Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 29. Jänner 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in arabischer, chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

Rainer Wimmer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident