Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 29. Jänner 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen
zu erfüllen.
3. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in arabischer,
chinesischer, englischer, französischer, russischer und spanischer Sprache
durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Rainer
Wimmer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident