DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 29. Jänner 2004 betreffend ein Fakultativprotokoll zum
Übereinkommen über die Rechte des Kindes betreffend den Verkauf von Kindern,
die Kinderprostitution und die Kinderpornographie
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen;
3. gegen
den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B-VG den
gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 02 13
Johanna
Schicker Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates