DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 25. Februar 2004 betreffend eine Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und dem Land Niederösterreich über den Ausbau des Universitätszentrums für Weiterbildung (Donau-Universität Krems) samt Anlage keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 03 11

Ilse Giesinger      Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates