DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 25. Februar
2004 betreffend das Rahmenabkommen zwischen der Republik Österreich und der
Slowakischen Republik über die grenzüberschreitende Zusammenarbeit von
Gebietskörperschaften
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im
Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 03 11
Ilse
Giesinger Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates