Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 25. Februar 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Protokollen und
Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der deutschen, dänischen,
englischen, finnischen, französischen, griechischen, italienischen,
niederländischen, portugiesischen, schwedischen, spanischen und arabischen
Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Mag. Dr. Josef Trinkl Dr.
Andreas Khol
Schriftführer Präsident