DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend eine Vereinbarung zwi­schen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnah­men zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG) keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 04 16

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates