DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 24. März 2004 betreffend eine
Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern gemäß Art. 15a B-VG über
gemeinsame Maßnahmen zur vorübergehenden Grundversorgung für hilfs- und
schutzbedürftige Fremde (Asylwerber, Asylberechtigte, Vertriebene und andere
aus rechtlichen oder faktischen Gründen nicht abschiebbare Menschen) in
Österreich (Grundversorgungsvereinbarung - Art. 15a B-VG) keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 16
Sissy
Roth-Halvax Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates