Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 24. März 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in deutscher, dänischer, englischer, estnischer, finnischer, französischer, griechischer, isländischer, italienischer, lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, norwegischer, polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer, tschechischer und ungarischer Sprache durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

 

Mag. Dr. Josef Trinkl              Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident