Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 24. März 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Schlussakte wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in deutscher, dänischer, englischer, estnischer,
finnischer, französischer, griechischer, isländischer, italienischer,
lettischer, litauischer, maltesischer, niederländischer, norwegischer,
polnischer, portugiesischer, schwedischer, slowakischer, slowenischer, spanischer,
tschechischer und ungarischer Sprache durch
Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Mag. Dr. Josef Trinkl Dr.
Andreas Khol
Schriftführer Präsident