DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des Internationalen Überein­kommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der Zollverfahren (geschehen zu Brüssel am 26. Juni 1999) samt Anhängen

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

 

Wien, 2004 04 16

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates