DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 25. März 2004 betreffend das Protokoll zur Änderung des
Internationalen Übereinkommens zur Vereinfachung und Harmonisierung der
Zollverfahren (geschehen zu Brüssel am 26. Juni 1999) samt Anhängen
1. gegen den Beschluss des
Nationalrates keinen Einspruch zu erheben
2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2
B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu
erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 16
Sissy
Roth-Halvax Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates