DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom
25. März 2004 betreffend ein Bundesgesetz über die justizielle Zusammenarbeit
in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG) keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 04 16
Sissy
Roth-Halvax Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates