DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 5. Mai 2004 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben

2. gegen den Beschluss des Nationalrates, gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 05 19

Ilse Giesinger      Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates