DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 5. Mai 2004 betreffend ein Übereinkommen der Vereinten
Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben
2. gegen den Beschluss des Nationalrates,
gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch
Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 05 19
Ilse
Giesinger Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates