DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2004
betreffend Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des
Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit
und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 05 19
Ilse Giesinger
Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates