DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 5. Mai 2004 betreffend Übereinkunft über die Auslegung von Art. 12 Abs. 2 des Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehrfacher Staatsangehörigkeit und über die Militärdienstpflicht in Fällen mehrfacher Staatsangehörigkeit

1.    gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2.    dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 05 19

Ilse Giesinger       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates