DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschluss des Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 06 09

 

 

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates