DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschluss des
Nationalrates vom 26. Mai 2004 betreffend ein Abkommen ein Abkommen zwischen der Regierung
der Republik Österreich und dem Ministerkabinett der Ukraine über die
Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Wissenschaft und Technik
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im
Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige
Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 06 09
Sissy
Roth-Halvax Jürgen
Weiss
Schriftführung Präsident des Bundesrates