DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 27. Mai 2004
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das
Bundes-Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das
Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden,
1. gegen
den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. den
im Art. 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen
Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikel 44 Absatz 2 B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 06 09
Sissy Roth-Halvax Jürgen Weiss
Schriftführung Präsident des
Bundesrates