DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 27. Mai 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Tierschutzgesetz erlassen sowie das Bundes-Verfassungsgesetz, die Gewerbeordnung 1994 und das Bundesministeriengesetz 1986 geändert werden,  

1.    gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2.    den im Art. 1 des gegenständlichen Beschlusses des Nationalrates enthaltenen Verfassungsbestimmungen im Sinne des Artikel 44 Absatz 2 B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 06 09

 

 

Sissy Roth-Halvax       Jürgen Weiss

         Schriftführung Präsident des Bundesrates