DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein
Bundesgesetz über die zusätzliche Beaufsichtigung der Kreditinstitute,
Versicherungsunternehmen und Wertpapierfirmen eines Finanzkonglomerats (Finanzkonglomerategesetz
- FKG) erlassen wird sowie das Versicherungsaufsichtsgesetz, das Bankwesengesetz,
das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanzmarktaufsichtsbehördengesetz, das
Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden, keinen
Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 01
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates