DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die zusätzliche Beauf­sichtigung der Kreditinstitute, Versicherungsunternehmen und Wertpapier­firmen eines Finanzkonglomerats (Finanz­­konglomerategesetz - FKG) erlassen wird sowie das Versicherungs­aufsichts­gesetz, das Bankwesen­gesetz, das Wertpapieraufsichtsgesetz, das Finanz­markt­­aufsichts­behörden­gesetz, das Börsegesetz und das Pensionskassengesetz geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 07 01

 

Ilse Giesinger Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates