DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen zur Vermeidung der Doppel­besteue­rung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Proto­koll

1.    keinen Einspruch zu erheben;

2.    dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

 

Wien, 2004 07 01

 

Ilse Giesinger Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates