DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 16. Juni 2004
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom
Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
1. keinen
Einspruch zu erheben;
2. dem Beschluss
des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 07 01
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates