DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des
Nationalrates vom 16. Juni 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung
der Republik Österreich und der Regierung der Republik Moldau zur Vermeidung
der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete
der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll
1. keinen
Einspruch zu erheben;
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz
B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 07 01
Ilse Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates