530 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über
das Bundesamt für Wasserwirtschaft geändert wird
Der Nationalrat hat beschlossen:
Das Bundesgesetz über das Bundesamt für Wasserwirtschaft,
BGBl. Nr. 516/1994, wird wie folgt geändert:
1. In den §§ 1, 2
Abs.2, 3 Abs. 5 und 7, 7 Abs. 2 und 3, 8 Abs. 2, 9 Abs. 1 und 2 sowie 20 wird die Wortfolge „Land-
und Forstwirtschaft“
jeweils durch die Wortfolge „Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft“
ersetzt.
2. § 3 Abs. 6
entfällt.
3. § 6 entfällt.
4. Die §§ 11 bis
14 lauten:
„Wirkungsbereich
der Institute
§ 11. Zum
fachlichen Wirkungsbereich des Instituts für Wassergüte gehören insbesondere
Fließgewässerökologie, Abwicklung der Wassergüteerhebungsverordnung (WGEV),
Interpretation der aus der WGEV und sonstigen Quellen stammenden
Fließgewässerdaten unter besonderer Berücksichtigung der Donau sowie Erstellung
von Beiträgen zu den Flussgebietsplanungen.
§ 12. Zum
fachlichen Wirkungsbereich des Institutes für Wasserbau gehören insbesondere
Fließgewässermodellierung an Hand mathematischer und physikalischer Modelle und
Grundlagenbeiträge für die Erhebung des Wasserkreislaufes.
§ 13. Zum
fachlichen Wirkungsbereich des Institutes für Kulturtechnik und
Bodenwasserhaushalt gehören insbesondere Konzepte zur Sanierung, Erhaltung und
Erneuerung von (Trink-)Wasserreserven (Grundwasser) und Strategien für einen
grundwasserrelevanten Bodenschutz (Erosion, Filterfunktion) und grundwasserbezogene
Beiträge zur Flussgebietsplanung.
§ 14. Zum
fachlichen Wirkungsbereich des Institutes für Gewässerökologie,
Fischereibiologie und Seenkunde gehören insbesondere Beiträge zur
Flussgebietsplanung im Zusammenhang mit fließenden und stehenden Gewässern mittels
fischereiökologischer Bewertung, fischereiliche Strukturplanung und
Seenökologie.“
5. Es wird
folgender § 14a eingefügt:
„§ 14a. Zum
fachlichen Wirkungsbereich des Institutes Ökostation Waldviertel gehören
insbesondere Konzepte zur gewässerverträglichen Fischproduktion an Hand von
Methodenerstellungen und –evaluierungen sowie Überprüfung der Einflussfaktoren
auf anliegende, im öffentlichen Interesse stehende Gewässerbereiche.“