Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 7. Juli 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Verordnung und Erklärung wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der englischen und russischen Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.

 

Jakob Auer Dr. Andreas Khol

            Schriftführer                 Präsident