Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 7. Juli 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Verordnung und Erklärung
wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der englischen und russischen
Sprachfassung dieses Staatsvertrages durch Auflage im Bundesministerium für
auswärtige Angelegenheiten zu erfolgen.
Jakob Auer Dr. Andreas Khol
Schriftführer Präsident