DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 7. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen samt Protokoll

1.    gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;

2.    dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 07 22

 

 

Ilse Giesinger Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates