DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 7. Juli 2004
betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und den Vereinigten
Mexikanischen Staaten zur Vermeidung der Doppelbesteuerung und zur Verhinderung
der Steuerumgehung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen
samt Protokoll
1. gegen den
Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben;
2. dem Beschluss
des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die
verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 07 22
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates