DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 9. Juli
2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der
Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über
wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit
1.
gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.
2. dem
Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG
die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2004 07 22
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates