DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Slowakischen Republik über wissenschaftlich-technische Zusammenarbeit

1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben.

2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.

Wien, 2004 07 22

 

 

Ilse Giesinger Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates