Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2004
den Abschluss des gegenständlichen
Staatsvertrages, dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2
verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen
Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident