Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 9. Juli 2004

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 3 Abs. 1 und Art. 8 Abs. 1 und 2 verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

 

Astrid Stadler Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident