Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 9. Juli 2004

den Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages, dessen Art. 2 Abs. 3.1 bis 3.4, Art. 6 Abs. 2 bis 4, Art. 8, Art. 9 Abs. 1, 2 und 4 sowie Art. 10 Abs. 4 verfassungsändernd sind, bei Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Mitglieder mit Zweidrittelmehrheit genehmigt.

 

Astrid Stadler Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident