Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Dieser
Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen
zu erfüllen.
3. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen
Sprachfassung des Übereinkommens dadurch zu erfolgen, dass sie zur öffentlichen
Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident