Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 9. Juli 2004

folgende Beschlüsse gefasst:

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.       Dieser Staatsvertrag ist im Sinne des Art. 50 Abs. 2 B-VG durch Erlassung von Gesetzen zu erfüllen.

3.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung der französischen Sprachfassung des Übereinkommens dadurch zu erfolgen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

Astrid Stadler Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident