DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des
Nationalrates vom 9. Juli 2004 betreffend ein Übereinkommen zwischen den Vertragsstaaten des
Übereinkommens zur Gründung einer Europäischen Weltraumorganisation und der
Europäischen Weltraumorganisation über den Schutz und Austausch von der
Geheimhaltung unterliegenden Informationen
1. gegen den Beschluss des Nationalrates
keinen Einspruch zu erheben
2. gegen den Beschluss des Nationalrates,
gemäß Artikel 50 Absatz 2 B‑VG den gegenständlichen Staatsvertrag durch
Erlassung von Gesetzen zu erfüllen, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2004 07 22
Ilse
Giesinger Anna Elisabeth Haselbach
Schriftführung Präsidentin des Bundesrates