Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass die dänischen, englischen, finnischen, französischen,
griechischen, italienischen, niederländischen, portugiesischen, schwedischen
und spanischen Sprachfassungen dadurch kundgemacht werden, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegen.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident