Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 9. Juli 2004
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der
Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages samt Anhängen, Schlussakte und
Berichtigungsprotokoll wird genehmigt.
2. Gemäß
Art. 49 Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages dadurch zu erfolgen, dass alle Sprachfassungen mit Ausnahme der deutschen zur
öffentlichen Einsichtnahme beim Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten aufliegen.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident