DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 13. Oktober 2004 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Polen über die Ergänzung des Europäischen Übereinkommens über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 und die Erleichterung seiner Anwendung keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 11 05

 

 

Sissy Roth-Halvax          Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates