732 der Beilagen XXII. GP
Beschluss des Nationalrates
Bundesgesetz, mit
dem das Familienlastenausgleichsgesetz 1967 geändert wird
Der
Nationalrat hat beschlossen:
Das Familienlastenausgleichsgesetz 1967, BGBl. Nr.
376, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. XXX/2004, wird wie
folgt geändert:
1. Im § 39j wird
nach Abs. 6 folgender Abs. 6a eingefügt:
„(6a) Abweichend von
Abs. 6 beträgt der Beitrag zur Krankenversicherung in den Jahren 2005 bis 2008
6,9%.“
2. Nach § 50y wird
folgender § 50z eingefügt:
„§ 50z. § 39j Abs. 6a in der Fassung des
Bundesgesetzes BGBl. I Nr. XXX/XXXX tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.“