DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:

 

 

Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 10. Dezember 2004 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Blutsicherheitsgesetz 1999, das Arzneimittelgesetz und das Bundesgesetz über Krankenanstalten und Kuranstalten geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.

Wien, 2004 12 20

 

 

Sissy Roth-Halvax          Anna Elisabeth Haselbach

         Schriftführung Präsidentin des Bundesrates