DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 26. Jänner 2005 betreffend einen Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Republik Slowenien über die polizeiliche Zusammenarbeit
1. gegen den Beschluss des Nationalrates keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005
02 02
Sissy Roth-Halvax Mag.
Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates