Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 26. Jänner 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss
des Staatsvertrages: PROTOKOLL - vom Rat gemäß Artikel 34 des Vertrags über die
Europäische Union erstellt - zu dem Übereinkommen über die Rechtshilfe in
Strafsachen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union samt
Erklärungen (697 der Beilagen) wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49
Abs. 2 B-VG hat die Kundmachung dieses Staatsvertrages in dänischer,
englischer, finnischer, französischer, griechischer, irischer, italienischer,
niederländischer, portugiesischer, schwedischer und spanischer Sprache durch
Auflage zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige
Angelegenheiten zu erfolgen.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident