Der Nationalrat hat in seiner Sitzung
am 26. Jänner 2005
folgende Beschlüsse gefasst:
1. Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.
2. Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.
Astrid Stadler Dr. Andreas Khol
Schriftführerin Präsident