Der Nationalrat hat in seiner Sitzung

am 26. Jänner 2005

folgende Beschlüsse gefasst:

 

1.       Der Abschluss des gegenständlichen Staatsvertrages wird genehmigt.

2.         Gemäß Art. 49 Abs. 2 B-VG die französische Sprachfassung dieses Staatsvertrages dadurch kundzumachen, dass sie zur öffentlichen Einsichtnahme im Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten aufliegt.

 

Astrid Stadler Dr. Andreas Khol

         Schriftführerin                 Präsident