DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 und das Bundesgesetz über den Umweltsenat geändert werden, keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
03 17
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates