DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Gegen den Beschluss des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und der Regierung der Tschechischen Republik über den Austausch von Arbeitnehmern zur Erweiterung der beruflichen und sprachlichen Kenntnisse keinen Einspruch zu erheben.
Wien, 2005
03 17
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates