DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 2. März 2005 betreffend ein Übereinkommen zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten samt Anhängen
1. keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen.
Wien, 2005
03 17
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates