DER BUNDESRAT HAT BESCHLOSSEN:
Hinsichtlich des Beschlusses des Nationalrates vom 11. Mai 2005 betreffend ein Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Kambodscha über die Förderung und den Schutz von Investitionen
1. keinen Einspruch zu erheben,
2. dem Beschluss des Nationalrates im Sinne des Artikel 50 Absatz 1 zweiter Satz B-VG die verfassungsmäßige Zustimmung zu erteilen
Wien, 2005
05 25
Sissy Roth-Halvax Mag. Georg Pehm
Schriftführung Präsident des Bundesrates